
1. Wenn wir angeln und Fische fangen, ist es allein schon aus ethischen und tierschutzrechtlichen Gründen mehr als naheliegend, dass man ein gewisses Grundwissen im Umgang mit einem Lebewesen haben sollte, das eventuell für den späteren Verzehr bestimmt ist. Es ist zudem schon auf Bundesebene geregelt, dass ein Wirbeltier nur derjenige töten darf, der die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Den Nachweis hierfür erbringt man mit dem erfolgreichen Ablegen der Sportfischerprüfung.
2. In Deutschland leben knapp 82 Millionen Einwohner, womit wir eine Einwohnerdichte von 230/km² aufweisen. Viele Deutsche verbringen Ihre Freizeit am Wasser. Schätzungsweise 2 bis 3 Millionen Angler gehören dazu. Bei einer so großen Zahl an Menschen, die in verschiedensten Formen die Freizeitmöglichkeiten an See, Fluss und Meer nutzen wollen, bleibt es unausweichlich gesetzliche Regelungen zu schaffen, die Interessenskonflikte zwischen den einzelnen Gruppen verhindern und zum anderen dafür sorgen, dass ausreichend Raum und Entfaltungsmöglichkeiten für Tier- und Pflanzenwelt bestehen bleiben. Auch die Grundlagen hierzu werden durch den theoretischen Teil der Gesetzeskunde im Vorbereitungslehrgang der Sportfischerprüfung vermittelt.
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